FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Tierkrankenversicherung
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1. Kann jede Katze oder jeder Hund versichert werden? Q1
Ja, Hunde und Katzen aller Rassen können grundsätzlich versichert werden, sofern das Tier bei Vertragsabschluss gesund ist und keine schwerwiegenden aktuellen Erkrankungen vorliegen.
2. Welches Alter des Tieres ist ein Hindernis für die Versicherung? Q2
In der Regel werden Tiere ab etwa 2 Monaten bis zu einem Alter von rund 8–9 Jahren aufgenommen; ältere Tiere können teils versichert werden, allerdings zu deutlich höheren Beiträgen und mit mehr Ausschlüssen.
3. Beginnt die Versicherung sofort? Q3
In der Tierkrankenversicherung gibt es meist eine allgemeine Wartezeit von etwa einem Monat; Erkrankungen, die in dieser Zeit erstmals auftreten, sind nicht versichert. Unfälle wie Autounfälle oder Stürze sind dagegen in der Regel sofort ab Vertragsbeginn gedeckt. Für bestimmte kostenintensive Erkrankungen – etwa orthopädische Probleme – gelten häufig verlängerte Sonderwartezeiten von bis zu 12–18 Monaten.
4. Kann ich bei mehreren Tieren einen einzigen Vertrag abschließen? Q4
In der Regel nein: In der Tierkrankenversicherung gilt „ein Tier – ein Vertrag“, die Police ist meist an die Chip‑ oder Ausweisnummer des Tieres gebunden.
5. Was ist eine Selbstbeteiligung? Q5
Die Selbstbeteiligung ist der Teil der Tierarztrechnung, den der Tierhalter aus eigener Tasche zahlt; den Rest übernimmt die Versicherung. Beträgt die Selbstbeteiligung zum Beispiel 15%, zahlt der Kunde 15% der Behandlungskosten und 85% werden von der Versicherung erstattet. Manchmal gibt es auch eine feste jährliche Selbstbeteiligung, etwa 300 € pro Jahr: Rechnungen bis zu diesem Betrag trägt der Halter selbst, alles darüber zahlt der Versicherer. In einigen Tarifen ist die Selbstbeteiligung zwar prozentual geregelt, aber zusätzlich auf einen Jahreshöchstbetrag begrenzt, zum Beispiel maximal 200 € Selbstbeteiligung pro Jahr; dann kann es sinnvoll sein, Rechnungen zu sammeln und gebündelt zum Jahresende einzureichen, um die Eigenbeteiligung nur einmal voll auszuschöpfen.
6. Wie nutze ich die Versicherung? Q6
Sie können zu jedem Tierarzt gehen. Nach dem Besuch wird eine Rechnung ausgestellt – diese bezahlt der Halter zunächst selbst und beantragt anschließend die Erstattung. Die Versicherung prüft die Unterlagen und überweist das Geld in der Regel innerhalb von etwa vier Wochen auf das Bankkonto. Steht eine teure Behandlung oder Operation an, erstellt der Tierarzt einen Behandlungsplan, der vorab mit der Versicherung abgestimmt werden sollte; danach kann gelegentlich auch eine direkte Abrechnung mit der Praxis vereinbart werden. Bei Tarifen mit einem jährlichen Selbstbeteiligungs‑Höchstbetrag (z. B. maximal 200 € pro Jahr) kann es sinnvoll sein, kleinere Rechnungen zunächst zu sammeln und gesammelt einzureichen, damit die Eigenbeteiligung nur einmal voll anfällt und Sie möglichst viel erstattet bekommen.
7. Wie werden Kosten für Operationen und Behandlungen erstattet? Q7
Das sind unterschiedliche Versicherungsoptionen.
Die Option „Operationen“ deckt chirurgische Eingriffe mit Anästhesie sowie alle damit verbundenen Maßnahmen vor und nach der Operation ab: Analysen, Ultraschall, Nachbehandlung.
Die Option „Behandlung“ deckt:
1) ambulante Behandlung;
2) Untersuchungen;
3) Physiotherapie;
4) Prophylaxe (Kontrollen, Impfungen);
5) Zahnpflege.
Zur Prophylaxe gehören in der Regel:
1) Impfungen;
2) Mittel gegen Würmer, Flöhe und Zecken.
Blutuntersuchungen und Check-ups, die jährlich ohne medizinische Indikation durchgeführt werden, sind in Standardtarifen normalerweise nicht versichert.
Einige Tarife begrenzen Prophylaxekosten auf einen festen Jahresbetrag, zum Beispiel 100 €.
8. Was ist GOT? Q8
GOT ist die offizielle Gebührenordnung für tierärztliche Leistungen in Deutschland; sie legt Grundgebühren für einzelne Behandlungen fest, die der Tierarzt mit einem Faktor multiplizieren kann. Üblich ist ein Faktor zwischen 1 und 4, wobei der 4‑fache Satz nur in seltenen, insbesondere komplexen oder notfallbedingten Fällen berechnet wird. Der Faktor richtet sich nach Umfang der Arbeit, Komplexität des Falls, Besonderheiten des Tieres, eingesetzten Medikamenten und Materialien sowie den einzelnen Behandlungsschritten. Die meisten Tierkrankenversicherungen erstatten Kosten bis zum 2‑ oder 3‑fachen GOT‑Satz; in Notfällen übernehmen manche Tarife auch bis zum 4‑fachen Satz, sofern dies ausdrücklich in den Bedingungen steht.
9. Ändert sich der Versicherungsbeitrag mit der Zeit? Q9
Ja. Mit zunehmendem Alter des Tieres steigen die statistischen Gesundheitsrisiken, deshalb kann der Versicherungsbeitrag im Laufe der Zeit angepasst und insbesondere in höheren Altersklassen erhöht werden.
10. Kann der Preis erhöht werden? Q10
Ja. Steigen die allgemeinen Kosten für tierärztliche Leistungen und damit die Leistungsausgaben des Versicherers, kann der Beitrag tarifweit angepasst und erhöht werden. Die Versicherung muss Sie darüber rechtzeitig informieren; nach Zugang der Mitteilung haben Sie in der Regel etwa einen Monat Sonderkündigungsrecht, um den Vertrag zu beenden, wenn Sie die Beitragserhöhung nicht akzeptieren möchten.
11. Wird das Tier versichert, wenn es bereits behandelt wird? Q11
Beim Abschluss der Versicherung müssen Gesundheitsfragen zum Tier wahrheitsgemäß beantwortet werden; laufende Behandlungen und bereits geplante Operationen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und bleiben beim Halter. Bei schweren oder chronischen Erkrankungen wird ein Tier in der Regel gar nicht mehr versichert, teilweise ist aber eine Police mit Ausschluss der bestehenden Erkrankung und Schutz für alle anderen neuen Krankheiten möglich.
12. Wie wird der Gesundheitszustand des Tieres überprüft? Q12
Bei Einreichung einer Rechnung kann die Versicherung mit Ihrem Einverständnis Auskünfte bei den Tierärzten einholen, die das Tier zuvor behandelt haben. Stellt sich dabei heraus, dass vor Vertragsabschluss Diagnosen bestanden, die im Fragebogen nicht angegeben wurden, kann der Versicherer die Leistung für diese Erkrankungen ablehnen und den Vertrag kündigen.
13. Kann ich den Versicherungsschutz erweitern? Q13
Ja, Sie können in einen Tarif mit umfassenderem Schutz wechseln, etwa vom reinen OP‑Schutz zur Vollkrankenversicherung. Dafür müssen jedoch erneut Fragen zum Gesundheitszustand des Tieres beantwortet werden, und bekannte Vorerkrankungen können vom erweiterten Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben.
14. Für welche Laufzeit wird die Tierkrankenversicherung abgeschlossen und wie kann man sie kündigen? Q14
In der Regel wird eine Tierkrankenversicherung zunächst für 12 Monate abgeschlossen und verlängert sich danach stillschweigend jedes Jahr, sofern keine der Parteien fristgerecht kündigt. Eine ordentliche Kündigung ist meist schriftlich mit einer Frist von 1 bis 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich; nach dem ersten Jahr erlauben manche Versicherer sogar eine tägliche Kündigung mit Vertragsende am Eingangstag oder zu einem gewünschten, späteren Datum. Zusätzlich besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht nach einem größeren Schadenfall oder einer Beitragsanpassung: Innerhalb von etwa einem Monat nach der Mitteilung können Sie den Vertrag vorzeitig beenden.
15. Gilt der Tierkrankenschutz auch im Ausland, zum Beispiel im Urlaub? Q15
Viele Tierkrankenversicherungen beinhalten einen Auslandsschutz für vorübergehende Aufenthalte: Behandlungen im Ausland werden dann zu ähnlichen Bedingungen wie in Deutschland übernommen, allerdings zeitlich begrenzt – je nach Tarif von etwa 2 Monaten bis hin zu 6 oder 12 Monaten am Stück. Der volle Schutz gilt häufig innerhalb Europas, der Schweiz und einzelner weiterer Länder; für Fernreisen etwa in die USA oder nach Australien können Dauer oder Leistungsumfang eingeschränkt sein, die genauen Länder und Fristen stehen in den Versicherungsbedingungen. Ausländische Tierarztrechnungen müssen in der Regel mit Übersetzung und ggf. Umrechnungskurs eingereicht werden, und Sie sollten die vorgeschriebenen Impfungen und Einreisebestimmungen für Ihr Tier einhalten, sonst kann der Versicherer Leistungen ablehnen.
16. Was passiert mit der Versicherung, wenn das Tier verstirbt oder den Besitzer wechselt? Q16
Verstirbt das Tier, endet der Vertrag in der Regel vorzeitig zum Todestag; der Halter hat ein Sonderkündigungsrecht, und bei jährlich im Voraus gezahlten Beiträgen wird der nicht verbrauchte Anteil für die restlichen Monate häufig anteilig erstattet, sofern im laufenden Jahr keine größeren Leistungen erbracht wurden. Wird das Tier an eine andere Person abgegeben, kann der bisherige Halter den Vertrag kündigen oder – mit Zustimmung des Versicherers – auf den neuen Halter übertragen lassen, sodass dieser als neuer Versicherungsnehmer weitergeführt wird. Teilweise ist es auch möglich, einen bestehenden Vertrag auf ein anderes Tier zu übertragen; dabei wird das neue Tier jedoch neu hinsichtlich Alter und Gesundheitszustand geprüft, und die bisherigen Konditionen gelten nicht automatisch weiter.