FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung (RSV)

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1. Wie funktioniert eine private Rechtsschutzversicherung? Q1

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten bei konkreten Rechtsstreitigkeiten in den Lebensbereichen, die im Vertrag eingeschlossen sind – zum Beispiel Wohnen/Miete, Beruf, Verkehr oder private Verträge und Käufe. Kommt es etwa zu einem Konflikt mit dem Vermieter, dem Arbeitgeber oder der Gegenseite nach einem Verkehrsunfall, kann die Versicherung Anwalts‑, Gutachter‑, Gerichts‑ und Verfahrenskosten im Rahmen des vereinbarten Umfangs tragen.
Wichtig: Die Police dient der Absicherung bestimmter Rechtsfälle und bezahlt keine beliebigen anwaltlichen Beratungen zu Themen, die nicht vom Tarif umfasst sind. Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, sollten Sie daher zuerst die Versicherung oder uns kontaktieren, um zu klären, ob Deckung besteht.

2. Wie viel kostet ein Gerichtsverfahren? Q2

Selbst Gerichtsverfahren, bei denen es nicht um hohe Streitwerte geht, können erhebliche Kosten verursachen: Gerichts‑ und Anwaltsgebühren, Zeugen‑ und Sachverständigenkosten und im Unterliegensfall zusätzlich die Kosten der Gegenseite.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Streitwert und der Anzahl der Instanzen. Ein Beispiel: Zahlt ein Vermieter eine Kaution von 3.000 € nicht zurück, können für einen typischen Rechtsstreit etwa 2.116,53 € in der ersten Instanz und weitere 2.003,01 € in der zweiten Instanz anfallen – zusammen rund 4.119,54 € und damit mehr als die Kaution selbst. Genau vor solchen unkalkulierbaren Kosten soll eine Rechtsschutzversicherung schützen.

3. Was deckt eine private Rechtsschutzversicherung ab? Q3

Der Versicherungsschutz gilt in den Rechtsbereichen, die Sie im Vertrag ausgewählt haben – zum Beispiel Privat‑, Berufs‑, Wohnungs‑/Miet‑ oder Verkehrsrechtsschutz. Abgedeckt sind unter anderem Rechtsberatung, Kosten für gerichtliche und außergerichtliche Verfahren, Anwaltskosten, Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige sowie die Kosten der Gegenseite, sofern das Gericht Sie hierzu verurteilt.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt also Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung, sie garantiert jedoch nicht, dass Sie den Prozess gewinnen oder einen bestimmten Geldbetrag zugesprochen bekommen.

4. Wer ist versichert? Q4

Es gibt Tarife für eine einzelne Person und Familientarife. Im Familientarif sind in der Regel zusätzlich mitversichert:
– Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner;
– eigene Kinder (auch adoptierte);
– Kinder des Partners, die mit Ihnen in einem Haushalt leben.
Kinder bleiben häufig auch nach Erreichen der Volljährigkeit im Vertrag, solange sie unverheiratet sind, sich in Ausbildung/Studium befinden und kein eigenes vollwertiges Einkommen haben; die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif und werden von uns im Gespräch erläutert.

5. Welche Wartezeiten gelten bei der Versicherung? Q5

Die Rechtsschutzversicherung leistet nicht für Streitigkeiten, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden oder während der Wartezeit entstanden sind. Entscheidend ist, dass der Auslöser des Konflikts nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit liegt.
Für viele unserer empfohlenen Tarife gelten typischerweise folgende Wartezeiten:
– 3 Monate: arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Fragen zum Arbeitsvertrag, Insolvenz des Arbeitgebers, Wohnungs‑ und Mietangelegenheiten sowie die meisten privaten Streitigkeiten außerhalb des Straßenverkehrs;
– 6 Monate: Bau oder umfangreiche Umbaumaßnahmen einer Immobilie, bestimmte Renten‑ und Versorgungsfragen;
– 1 Jahr: Erbstreitigkeiten, Unterhaltsfragen;
– 3 Jahre: ehe‑ und familienrechtliche Angelegenheiten, Vergabe von Studienplätzen.
Ohne Wartezeit gelten meist die Online‑Vertragsprüfung und der Verkehrsrechtsschutz – hier besteht Schutz unmittelbar ab Vertragsbeginn. Die genauen Wartezeiten können je nach Versicherer und Tarif variieren; wir weisen Sie bei der Auswahl ausdrücklich darauf hin.

6. Was deckt die Rechtsschutzversicherung nicht ab? Q6

Zunächst gilt: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Fälle, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden oder während der Wartezeit entstanden sind (siehe eigene Frage zu Wartezeiten).
Darüber hinaus werden in der Regel nicht versichert:
– vorsätzliche Straftaten und die hieraus resultierenden Geldbußen (eine Versicherung soll nicht vorsätzliches Unrecht absichern);
– Verfahren vor dem Verfassungsgericht oder vor internationalen Gerichten;
– Streitigkeiten im Zusammenhang mit spekulativen bzw. hochriskanten Kapitalanlagen;
– Bußgelder, Geldstrafen und Vertragsstrafen, die bereits von Behörden oder Gerichten verhängt wurden;
– Streitigkeiten aus gewerbsmäßigem Hausbau oder Grundstückskäufen als Investment;
– Fragen des Migrations‑ und Ausländerrechts;
– unternehmerische bzw. gewerbliche Tätigkeit, sofern kein eigener Firmen‑Rechtsschutz besteht.
Ein erweiterter Straf‑Rechtsschutz greift dagegen häufig bei dem Vorwurf bestimmter, nicht vorsätzlicher Straftaten: Wird die Schuld nicht nachgewiesen oder das Verfahren eingestellt, übernimmt die Versicherung im Rahmen der Bedingungen die Anwalts‑ und Verteidigungskosten.

7. Was ist eine Selbstbeteiligung? Q7

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den die versicherte Person in jedem Rechtsschutzfall aus eigener Tasche zahlt; die darüber hinausgehenden Kosten übernimmt die Versicherung.
Typische Selbstbeteiligungen liegen zum Beispiel bei 150 € oder 250 € pro Fall. Betragen die gesamten Kosten eines Rechtsstreits 2.000 €, zahlen Sie zunächst 150 € bzw. 250 €, und den Rest trägt der Versicherer. Grundsätzlich gilt: Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, desto günstiger ist der laufende Beitrag – aber desto mehr Kosten tragen Sie im Ernstfall selbst.

8. Was bedeutet „Selbstbeteiligung 150/300“? Q8

„Selbstbeteiligung 150/300“ bedeutet, dass Ihre Eigenbeteiligung davon abhängt, welchen Anwalt Sie wählen.
150 € — wenn Sie einen Anwalt aus dem Partnernetzwerk der Versicherung nutzen.
300 € — wenn Sie einen eigenen, freien Anwalt beauftragen, der nicht an die Gesellschaft gebunden ist. So möchte der Versicherer Anreize schaffen, zunächst mit Vertragsanwälten zu arbeiten, bei denen die Kosten besser kalkulierbar sind.

9. Wie und wohin wende ich mich im Versicherungsfall? Q9

Im Versicherungsfall können Sie in der Regel wie folgt vorgehen (das folgende Beispiel orientiert sich an den Services von ARAG, gilt aber sinngemäß auch für andere Rechtsschutzversicherer):

Online‑Beratung über den Versicherer
Bei einfachen Rechtsfragen können Sie eine schriftliche Anfrage über das Online‑Formular Ihres Versicherers stellen (z. B. ARAG JURACHECK: https://www.arag.de/service/kundenservice/juracheck/).

Telefonische Erstberatung
Viele Rechtsschutzversicherer bieten eine kurze telefonische Erstberatung an (bei ARAG z. B. unter 0211 99 333 99). Die Beratung erfolgt in der Regel auf Deutsch.

Beauftragung eines Vertragsanwalts
Sie können einen Anwalt aus dem Partnernetzwerk Ihrer Versicherung wählen, etwa über eine Online‑Anwaltssuche (wie bei ARAG: https://www.arag.de/service/anwaltssuche/). In diesen Fällen ist die Selbstbeteiligung häufig geringer (z. B. 150 € statt 300 €).

Beauftragung eines eigenen Anwalts
Sie sind nicht verpflichtet, einen Vertragsanwalt zu nutzen. Sie dürfen jeden geeigneten Anwalt frei wählen und die Rechnung anschließend zur Erstattung bei Ihrer Versicherung einreichen. Beachten Sie dabei, dass die Selbstbeteiligung in diesem Fall laut Vertrag oft höher ist – prüfen Sie hierzu Ihre Bedingungen oder fragen Sie bei uns nach.

Russischsprachige und empfohlene Kanzleien
– Wenn Sie einen russischsprachigen Anwalt wünschen, mit dem wir zusammenarbeiten, können Sie über https://www.tupa-germania.ru/service/jurist.html eine Anfrage stellen.
– Im Arbeitsrecht haben unsere Kunden sehr gute Erfahrungen mit folgender Kanzlei gemacht: https://www.afa-anwalt.de/en/.

Wichtig: Teilen Sie dem Anwalt bereits beim ersten Kontakt mit, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht, und nennen Sie Versicherer sowie Versicherungsscheinnummer. Bitten Sie ihn darum, vor weiteren Schritten eine Deckungszusage bei der Versicherung einzuholen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Im Strafrechtsschutz werden in der Regel nur fahrlässige Delikte gedeckt. Wird ein vorsätzliches Handeln nachgewiesen, lehnt die Versicherung die Leistung ab und kann bereits gezahlte Beträge zurückfordern.

10. Gibt es russisch- oder englischsprachige Anwälte? Q10

In Deutschland verstehen viele Anwälte zumindest Englisch, aber weder die Versicherung noch das Gericht können einen Anwalt dazu verpflichten, ein Mandat in einer anderen Sprache als Deutsch zu führen. Deshalb wird häufig empfohlen, mit einem Dolmetscher oder einer sprachkundigen Begleitperson zum Termin zu kommen. Wenn Sie einen russischsprachigen Anwalt suchen, können wir Ihnen geeignete Kanzleien empfehlen – nutzen Sie dafür bitte die Anfrage unter https://tupa-germania.ru/service/jurist.html.

11. Welche Optionen umfasst die Versicherung? Q11

In vielen Rechtsschutztarifen sind typischerweise folgende Bausteine enthalten:
– Privatrechtsschutz – grundlegender Schutz im privaten Alltag. Umfasst Verbraucherrecht, Streitigkeiten mit Privatpersonen, Unternehmen, Online‑Händlern, Banken, Versicherern sowie mit Behörden (z. B. Bußgelder, Verwaltungsakte).
– Berufsrechtsschutz – Schutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Zum Beispiel Konflikte mit dem Arbeitgeber wegen Kündigung, Lohn, Vertragsänderungen oder Mobbing.
– Wohnungsrechtsschutz – Schutz bei Wohnungs‑ und Mietangelegenheiten. Streitigkeiten mit Vermieter oder Nachbarn, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Instandsetzung, Kündigung und Räumung.
– Verkehrsrechtsschutz – Schutz bei Verkehrsangelegenheiten. Rechtsschutz bei Unfällen, Bußgeldern, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis sowie bei Streitigkeiten mit der Kfz‑Versicherung, Werkstätten oder beim Autokauf.

12. Für welche Dauer wird der Vertrag abgeschlossen? Q12

In der Regel wird der Rechtsschutzvertrag für 1 Jahr mit automatischer Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abgeschlossen. Wenn Sie keine Verlängerung wünschen, müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres schriftlich kündigen. Eine vorzeitige Kündigung ist zum Beispiel innerhalb von 30 Tagen nach einer schriftlich mitgeteilten Beitragserhöhung oder bei Wegzug aus Deutschland mit erfolgter Abmeldung möglich.

13. Wovon hängt der Beitrag für die Rechtsschutzversicherung ab? Q13

Der Beitrag für die Rechtsschutzversicherung richtet sich im Wesentlichen danach, ob nur eine Einzelperson oder die ganze Familie versichert ist, ob ein Verkehrsrechtsschutz enthalten ist, wie hoch die Selbstbeteiligung ist (z. B. 150 € oder 300 €), welche Rechtsbereiche abgedeckt sind und welche Deckungssumme vereinbart wurde. Außerdem spielen der gewählte Versicherer, Ihr Wohnort, die Zahlungsweise (monatlich oder jährlich) und mögliche Rabatte – etwa für mehrjährige Laufzeiten oder schadenfreie Jahre – eine Rolle.

14. Wie funktioniert die Deckungssumme in der Rechtsschutzversicherung? Q14

Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer die Kosten in einem Rechtsschutzfall übernimmt; in aktuellen Tarifen liegt sie häufig zwischen 300.000 € und 1.000.000 € oder sogar darüber. Innerhalb dieser Summe werden in der Regel Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gebühren des Gerichtsvollziehers, Gutachter‑ und Sachverständigenkosten, Mediation sowie außergerichtliche Einigungsversuche und gegebenenfalls die Kosten der Gegenseite übernommen, soweit das Gericht sie Ihnen auferlegt.

15. Was gilt als Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung? Q15

In der Rechtsschutzversicherung liegt ein Versicherungsfall vor, wenn Sie oder eine andere Person gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen haben oder verstoßen haben sollen – etwa bei einer vermeintlich unrechtmäßigen Kündigung, einer strittigen Mieterhöhung oder einer nicht erfüllten Kaufvereinbarung. Besteht bereits ein konkreter Konflikt oder eine Weigerung der Gegenseite, spricht man von einem Rechtsschutzfall; reine Informationsanfragen ohne Streit sind meist nur im Rahmen besonderer Serviceleistungen (Online‑ oder Telefonberatung) abgedeckt.

16. Wie häufig kann ich die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen? Q16

In den meisten Rechtsschutzversicherungen gibt es keine fest definierte Obergrenze, wie oft Sie den Versicherungsschutz nutzen dürfen – jeder eigenständige Rechtsstreit kann gemeldet werden, sofern er versichert ist. Nutzen Sie die Police jedoch sehr häufig, etwa bei mehreren Fällen hintereinander, kann der Versicherer dies als erhöhtes Risiko werten und den Vertrag wegen Schadenhäufigkeit zum Ablauf kündigen oder nicht verlängern.

17. Was kann ich tun, wenn die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ablehnt? Q17

Lehnt die Versicherung die Deckungszusage ab, sollten Sie zunächst Ihren Anwalt bitten, die Begründung zu prüfen und – falls sie nicht stichhaltig ist – einen schriftlichen Widerspruch beim Versicherer einzulegen. Bleibt dieser erfolglos, können Sie sich kostenfrei an den unabhängigen Versicherungsombudsmann wenden; dessen Entscheidungen sind bei Streitwerten bis 10.000 € für den Versicherer häufig bindend. Als letztes Mittel kommt eine Klage gegen die Rechtsschutzversicherung in Betracht, deren Erfolgsaussichten Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt sorgfältig abwägen sollten.

18. Kann ich während des Verfahrens den Anwalt wechseln und übernimmt die Rechtsschutzversicherung dann noch die Kosten? Q18

Sie haben grundsätzlich ein Recht auf freie Anwaltswahl und können den Anwalt wechseln, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt aber in der Regel nur die Kosten eines Rechtsanwalts; Mehrkosten durch einen Anwaltswechsel werden nur dann erstattet, wenn der Wechsel objektiv notwendig war (z. B. grobe Fehler des Anwalts, Interessenkonflikt, Verlust der Zulassung). Deshalb sollten Sie einen geplanten Anwaltswechsel immer vorher mit Ihrer Versicherung abstimmen und sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen lassen.

19. Deckt die Rechtsschutzversicherung Mediation und außergerichtliche Einigungen oder nur Gerichtsverfahren? Q19

In vielen modernen Rechtsschutztarifen sind nicht nur Gerichtsverfahren, sondern auch außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts sowie Mediation oder andere Formen der Konfliktbeilegung eingeschlossen. Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten des Mediators bis zu einer bestimmten Obergrenze pro Fall und Kalenderjahr; in manchen Tarifen entfällt sogar die Selbstbeteiligung, wenn der Konflikt durch Mediation beigelegt wird. Häufig sehen die Bedingungen vor, dass vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zunächst eine Mediation versucht werden muss, damit voller Rechtsschutz besteht.

20. Wer zahlt Gerichtskosten und Gutachterkosten in einem Rechtsschutzfall? Q20

Innerhalb der vereinbarten Deckungssumme übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel Gerichtskosten, Gebühren des Gerichtsvollziehers, Entschädigungen für Zeugen sowie die Honorare von Sachverständigen, die vom Gericht beauftragt werden. Kosten für privat eingeholte Gutachten, die nicht auf einer gerichtlichen Anordnung beruhen, sind dagegen nicht immer gedeckt und hängen von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab, die der Anwalt prüfen sollte. Werden Ihnen im Urteil Kosten der Gegenseite auferlegt, können auch diese im Rahmen der Deckungssumme von der Versicherung übernommen werden.

21. Sind Nebentätigkeit, freiberufliche Arbeit oder Kleinunternehmer‑Tätigkeit über die private Rechtsschutzversicherung gedeckt, oder brauche ich eine separate Firmenrechtsschutzversicherung? Q21

Eine private Rechtsschutzversicherung deckt in erster Linie Ihre privaten Rechtsangelegenheiten und arbeitsrechtliche Streitigkeiten als Angestellter ab; Konflikte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit sind in der Regel ausgeschlossen. Für dauerhafte Freiberuflichkeit, Selbstständigkeit oder ein Kleinunternehmen ist meist eine eigene Firmen‑ oder Gewerberechtsschutzversicherung erforderlich; einige Versicherer bieten für sehr kleine Nebentätigkeiten begrenzten Zusatzschutz im Privattarif an. Wenn Sie nebenbei selbstständig arbeiten oder ein Gewerbe anmelden wollen, sollten Sie vorher genau prüfen, ab wann Ihre Tätigkeit als beruflich gilt und dadurch aus der privaten Deckung herausfällt.

22. Gilt meine Rechtsschutzversicherung auch bei Streitigkeiten im Ausland, außerhalb Deutschlands oder der EU? Q22

Die meisten deutschen Rechtsschutzversicherungen bieten vollen Versicherungsschutz in der EU und den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten weltweit (typischerweise bis zu 12 Monaten am Stück). Geht es jedoch um Streitigkeiten aus einer dauerhaften Verlagerung des Lebens‑ oder Arbeitsmittelpunkts ins Ausland, reicht der normale Vertrag oft nicht aus – hierfür gibt es spezielle internationale bzw. Expat‑Rechtsschutztarife. Bei Online‑Käufen im Ausland besteht in der Regel Schutz, wenn Sie als Privatperson mit Wohnsitz in Deutschland bestellt haben, auch wenn der Händler außerhalb der EU sitzt.

23. Sind Streitigkeiten aus der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses mitversichert, oder brauche ich eine spezielle Vermieter‑Rechtsschutzversicherung? Q23

Im privaten Wohnungsrechtsschutz sind Sie in der Regel als Mieter oder als selbstnutzender Eigentümer versichert; Streitigkeiten aus der Rolle als Vermieter sind häufig ausgeschlossen. Für Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses bieten viele Versicherer einen speziellen Vermieter‑Rechtsschutz an, der z. B. Räumungsklagen, Mietrückstände, Streit um Nebenkosten oder Kaution abdeckt. In Premium‑Tarifen kann ein begrenzter Vermieter‑Baustein bereits im Wohnungsrechtsschutz enthalten sein – prüfen Sie daher die Bedingungen Ihres konkreten Vertrages genau.

24. Muss ich meiner Rechtsschutzversicherung Änderungen von Adresse, Beruf oder Familienstand melden? Q24

Ja, Sie sollten Ihrer Rechtsschutzversicherung wesentliche Änderungen wie Umzug, Wechsel des Arbeitgebers oder eine Änderung des Familienstandes (Heirat, Scheidung) mitteilen, da diese Einfluss auf den versicherten Personenkreis und die Beitragshöhe haben können. Teilen Sie eine Namens‑ oder Adressänderung nicht mit, gelten Schreiben der Versicherung rechtlich trotzdem als zugestellt; bei geänderten Familienverhältnissen kann es außerdem passieren, dass ein Vertrag doppelt besteht oder ein Partner gar nicht mehr versichert ist. In der Praxis reicht meist eine kurze Meldung mit Versicherungsscheinnummer über ein Online‑Formular, per E‑Mail oder Kundenportal.

25. Was passiert mit meiner Rechtsschutzversicherung, wenn ich längere Zeit im Ausland bin, ohne mich in Deutschland abzumelden? Q25

Bleiben Sie mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und sieht Ihr Vertrag einen zeitlich begrenzten Auslandsschutz vor (oft bis zu 12 Monate am Stück), besteht der Rechtsschutz in der Regel weiterhin im vereinbarten Umfang. Melden Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland jedoch ab und verlegen Ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland, endet bei vielen deutschen Rechtsschutzversicherungen der Versicherungsschutz, weil der erforderliche Wohnsitz im Inland wegfällt; dann kommen spezielle internationale bzw. Expat‑Rechtsschutztarife in Betracht. Planen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt zum Arbeiten, sollten Sie deshalb rechtzeitig vorab schriftlich klären, wie lange Ihr aktueller Vertrag noch leistet und ob eine Anpassung notwendig ist.